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Brandschutzhelfer für Betriebe

Ansprechpartner

Herr
Jörg Hasenbein


Tel: 03634 688 132 
joerg.hasenbein@drk-sda.de

Rohrborner Weg 13
99610 Sömmerda

Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer/innen auszubilden und regelmäßig alle drei bis vier Jahre fortzubilden. Mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten, unter Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub, Schichtbetrieb etc. sollten über eine Brandschutzausbildung verfügen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Lehrgang zum/zur Brandschutzhelfer/in wird nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 durchgeführt.
Hier erlernene die zukünftigen Brandschutzhelfer/innen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um in nahezu jeder Brandsituation (privat oder beruflich) adäquat und sicher handeln zu können.

Was sind Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer/innen sind Mitarbeitende innerhalb der Firma, die in einem Brandfall gezielte Maßnahmen zum Schutz der anwesenden Kollegen/innen ausüben können, um damit drohende Gefahren abzuwenden.
Zur Gefahrenabwehr und Sicherheit in einer Firma zählten neben regelmäßigen Schulungen in Erster Hilfe auch die Fortbildung der Brandschutzhelfer/innen. Im Bereich der betrieblichen Brandschutzorganisation müssen alle Mitarbeiter/innen eimal jährlich durch eine/n internen Arbeitsschutzbeauftragte/n oder eine externe Firma belehrt und unterwiesen werden.

Ausbildungsinhalt

Dauer:
ca. 4 Unterrichtseinheiten

Inhalt:

  • rechtliche Grundlagen
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweisen verschiedener Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall
  • praktische Übung jedes Teilnehmers